Im Jahr 2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Damit fand auch der Zivildienst ein vorläufiges Ende. Um dem Bedarf an Freiwilligen in sozialen Einrichtungen weiterhin gerecht werden zu können, wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Obwohl es anfangs erhebliche Zweifel an der Attraktivität des neuen Dienstes gab, sind mittlerweile schon über 35.000 Freiwillige im BFD aktiv.
Konzeptionell verfolgt der BFD zwei Ziele. Einerseits soll der neue Dienst den sozialen Zusammenhalt fördern. Er dient grundsätzlich dem „Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes“ (so § 1 des BFD-Gesetzes).
Andererseits soll der BFD einen individuellen Nutzen haben. Er ist explizit darauf angelegt, das lebenslange Lernen zu fördern. Lernmöglichkeiten ergeben sich sowohl in der beruflichen Orientierung als auch in der Aneignung sozialer Kompetenzen. Nicht zuletzt können auch neue Umfelder und Umgebungen im BFD kennengelernt werden.
Analog zum Freiwilligen Sozialen Jahr und Freiwilligen Ökologischen Jahr können sowohl Männer als auch Frauen am BFD teilnehmen – eine erste Erweiterung des Adressatenkreies gegenüber dem Zivildienst. Eine weitere Ausweitung der Zielgruppe findet sich in der fehlenden Altersbeschränkung. Die Freiwilligen müssen lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, darüber hinaus gibt es keine Bedingungen.
In der Regel dauert der BFD zwölf Monate. Allerdings ist sowohl eine Verkürzung als auch eine Verlängerung möglich. Daher kann der BFD zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren betragen. Auch eine Teilzeit-Tätigkeit ist dabei möglich. Außerdem ist eine Wiederholung des Dienstes nach einer fünfjährigen Pause möglich. Somit ist der BFD auch organisatorisch wesentlich flexibler als der Zivildienst.
Meistens werden ehemalige Zivildienststellen in BFD-Stellen umgewandelt. Daraus ergibt sich für die neuen Freiwilligen ein breites Spektrum möglicher Einsatzstellen. Dazu gehören nicht nur die „sozialen“ Einrichtungen im engeren Sinne, also die Bereiche Gesundheit, Pflege oder Kinderbetreuung. Der BFD kann auch im ökologischen, kulturellen oder sportlichen Sektor abgeleistet werden. Auch in Bildung und Wissenschaft ist ein Einsatz möglich. Eine gute Übersicht über mögliche Einsatzstellen findet sich auf der offiziellen BFD-Seite.
Eine Entlohnung im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Neben Leistungen für Unterkunft und Verpflegung wird jedoch auch ein Taschengeld ausgezahlt. Wie hoch die Leistungen tatsächlich ausfallen, hängt vom jeweiligen Träger ab. Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie auf dieser Seite.
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