Ehrenamtliche Tätigkeit in Vollzeit: BFD

Ehrenamtliches Engagement stellt einen wichtigen Faktor für den Zusammenhalt einer Gesellschaft dar. Ohne den freiwilligen und unentgeltlichen Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger wäre die soziale Fürsorge um einiges ärmer. Die allermeisten Menschen leisten diese wichtige Engagement nebenbei: Erst nach der Arbeit oder am Wochenende leiten sie Sportgruppen, helfen in Betreuungseinrichtungen aus oder bringen sich im kulturellen Bereich ein.

Wer sich statt dieser nebenberuflichen Aufopferung für eine Weile in Vollzeit engagieren möchte, steht seit 2011 ein neuer Weg offen. Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) können sich Menschen jeden Alters voll und ganz einer sinnvollen Tätigkeit widmen. Der neue Dienst spricht dabei auch gezielt Berufstätige an, die sich womöglich eine gewisse Zeit einer anderen Aufgabe widmen möchten.

Einsatzmöglichkeiten

Thematisch sind den angehenden Freiwilligen dabei keine Grenzen gesetzt. Der BFD ist konzeptionell so angelegt, dass eine Tätigkeit in allen gesellschaftlich wertvollen Bereich möglich ist. Dazu gehören selbstredend soziale Einrichtungen wie Kinderhorte, Jugendfreizeitclubs oder die Obdachlosenhilfe. Ebenfalls infrage kommen Kultur- und Bildungseinrichtungen wie Museen, Theater oder Nachhilfeprojekte. Hinzu kommen die vielfältigen Möglichkeiten im ökologischen Bereich, von Nationalparks bis hin zu Naturschutzzentren. Schließlich bietet auch der Sportbereich Optionen für den BFD, zum Beispiel in Sportvereinen.

Herausforderungen

Die Freiwilligen werden zwar in geringem Umfang vergütet, um ihren Aufwand zu entschädigen; eine luxuriöses Leben kann unter diesen Umständen allerdings kaum geführt werden. Wer finanzielle Verpflichtungen hat, sollte sich daher vorher informieren, ob der BFD eine gangbare Alternative darstellt.

Außerdem bedarf dieser Freiwilligendienst einiger Vorbereitung. Dies gilt vor allem für Berufstätige, die sich mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten und Modalitäten einer Auszeit verständigen müssen. In vielen Fällen ist eine längere Abwesenheit nicht möglich. Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, dass auch ein kürzerer Dienst möglich ist. Das Minimum stellen aber sechs Monate dar.

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