Seit 2011 ist in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt und mit ihr auch der Zivildienst. Als Ersatz wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Über 35.000 Freiwillige üben schon jetzt eine solche gemeinnützige Tätigkeit aus. An dieser Stelle wird daher ein erster Überblick über den neuen Dienst geleistet.
Nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz dient der BFD grundsätzlich dem „Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes“ (§ 1). Gleichzeitig soll der BFD das lebenslange Lernen fördern.
Daraus ergibt sich, dass der neue Dienst sowohl ein gesellschaftliches als auch ein individuelles Ziel hat. Durch ihren Einsatz sollen Freiwillige nicht nur dem Allgemeinwohl dienen, sondern auch persönlich dazulernen, zum Beispiel was Berufsperspektiven betrifft.
Identisch zum Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr können sowohl Männer als auch Frauen am BFD teilnehmen. Wie in den beiden anderen Fällen müssen die Freiwilligen die Vollzeitschulpflicht abgeschlossen haben. Anders als bei den anderen Diensten gibt es beim BFD allerdings keinerlei Altersbeschränkungen nach oben. Außerdem ist in diesem speziellen Fall eine Wiederholung des Dienstes nach einer fünfjährigen Pause möglich.
Der BFD beträgt in der Regel zwölf Monate. Allerdings ist sowohl eine Verkürzung als auch eine Verlängerung möglich. Daher kann der BFD individuell zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten dauern. Auch eine Teilzeit-Tätigkeit ist dabei möglich.
Eine Entlohnung im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Neben Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Unterkunft wird jedoch auch ein Taschengeld ausgezahlt. Wie hoch die Leistungen tatsächlich ausfallen, hängt vom jeweiligen Träger ab. Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie auf dieser Seite.