Vergütung im FSJ

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist grundsätzlich als unentgeltlicher Dienst an der Gesellschaft konzipiert. Daraus ergibt sich, dass kein Lohn bzw. Gehalt gezahlt wird. Allerdings sind gewisse Regelungen vorgesehen, damit das FSJ für die Freiwilligen kein finanzielles Verlustgeschäft wird. Diese Bestimmungen gelten analog für den Bundesfreiwilligendienst und auch das Frewillige Ökologische Jahr.

Taschengeld

Eine erste Leistung, die Freiwillige erhalten können, ist das Taschengeld. In diesem Fall wird vom Gesetzgeber jedoch lediglich ein Höchstbetrag festgelegt, der bei sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt. Aktuell sind dies knapp über 330 €. Es obliegt jeweils dem Träger, wie viel Taschengeld die Freiwilligen letztendlich erhalten.

Weitere Leistungen

Die Trägereinrichtungen können darüber hinaus Hilfezahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung leisten. Im Falle von Unterkunft und Verpflegung hängt es allerdings davon, ob solche Leistungen gestellt werden. In diesem Fall wird i.d.R. kein Geld ausgezahlt, sondern die Freiwilligen wohnen und/oder essen bei der Trägereinrichtung.

Staatliche Hilfen

Freiwillige haben grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld, sofern sie nicht bei der Trägereinrichtung wohnen können. Ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sollte allerdings frühzeitig geklärt werden. Wer zudem noch keine 25 Jahre alt ist, deren oder dessen Eltern haben auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente verfällt mit Antritt eines Freiwilligendienstes ebenfalls nicht.

Sozialversicherungen

Schließlich bleibt noch zu erwähnen, dass Freiwillige automatisch Mitglieder in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind. Die Beiträge orientieren sich an den insgesamt ausgezahlten Leistungen und werden komplett von den Trägereinrichtungen getragen.

Wem die Vergütung im Freiwilligendienst nicht genügt, kann grundsätzliche eine Nebentätigkeit aufnehmen. Diese muss allerdings von der Trägereinrichtung genehmigt werden.

 

Bildquelle: ElenaR – Fotolia.com

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