Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kann für junge Erwachsene eine äußerst interessante Erfahrung sein. Während des Dienstes wird nicht nur Gutes getan, sondern auch fürs Leben gelernt. Dieser Effekt kann noch größer sein, wenn das FSJ im Ausland abgeleistet wird: Es können andere Kulturen und Gesellschaften kennengelernt und der eigene Horizont erweitert werden. Diese spezielle Möglichkeit, ins Ausland zu gehen, ist jedoch bestimmten Bedingungen unterworfen.

Allgemeines zum FSJ im Ausland

Grundsätzlich kann ein FSJ im Ausland abgeleistet werden, wenn die Trägereinrichtung ihren Sitz im Inland hat und von den entsprechenden Behörden zugelassen ist. Bewerben können sich gemäß der allgemeinen Vorschriften all jene Frauen und Männer, die ihre Vollschulzeitpflicht erfüllt, das 27. Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben. Auch die Vergütung und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind im Inland und Ausland identisch.

Auslandsspezifische Vorschriften

Im Gegensatz zum Dienst im Inland gibt es einige Abweichungen, wenn das FSJ im Ausland absolviert wird. Zunächst ist in diesem Fall keine Verlängerung über zwölf Monate hinaus möglich. Zudem sind längere Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen vorgesehen, insgesamt im Rahmen von fünf Wochen. Wer vorbereitend einen Sprachkurs absolvieren möchte, sollte dies bereits vor Beginn des eigentlichen Dientes in Deutschland tun.

Erste Anlaufstellen für ein FSJ im Ausland

Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein FSJ im Ausland eine höchst begehrte Angelegenheit ist. Daher sollte sich frühzeitig um eine Stelle bemüht werden. Auch die Organisation des Auslandsaufenthaltes bedarf einiger Zeit. Bei der Suche sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Trägerorganisationen anerkannt ist. Einen ersten Überblick bietet diese Übersicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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