Infos zum Bundesfreiwilligendienst

Ab dem 1. Juli 2011 tritt die Aussetzung der Wehrpflicht in Kraft, mit dem Wegfall des Grundwehrdienstes gehört dann auch der Zivildienst der Vergangenheit an. Da aber mit dem Zivildienst auch zahlreiche Stellen im sozialen Bereich verbunden sind, hat die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst als Ersatz ins Leben gerufen. Familienministerin Schröder sagte, wenn die 90.000 Zivildienststellen ersatzlos wegfallen, sei das eine Katastrophe für das Land. Die Ministerin hofft auf 35.000 Freiwillige, die diesen Einschnitt abpuffern können.

Informationen zum Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst soll den Zivildienst ersetzen und eine Ergänzung zu dem bereits bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr sein. Die Arbeitsaufgaben sind mit denen des Zivildienstes identisch, überwiegend sind dies Tätigkeiten im sozialen und ökologischen Bereich. Neu an dem Freiwilligendienst ist, dass keine Altersgrenzen nach oben bestehen, so ist es beispielsweise auch für Rentner möglich, an dem Programm teilzunehmen. Für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes sind im Regelfall 12 Monate vorgesehen. Außerdem begleiten den Bundesfreiwilligendienst Seminare; diese sollen unter anderen der politischen Bildung dienen. Die Freiwilligen müssen die Seminare für einen Zeitraum von 25 Tage pro Jahr besuchen. Ebenso gibt es eine pädagogische Begleitung, wobei aber noch nicht festgelegt ist, von wem und wie diese sich durchführen lässt.

Finanzielle Regelung für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes

Anstatt eines Gehaltes gibt es ein Taschengeld von maximal 330 Euro, welches aber eher als Aufwandsentschädigung anzusehen ist. Während der Dienstzeit fällt das Kindergeld weg, wobei sich der Wegfall durch höheres Taschengeld ausgleichen lässt. Außerdem ist die Unterkunft frei, aber auch die Arbeitskleidung und die Verpflegung bezahlt der Staat. Die freiwilligen Helfer sind ebenso wie normale Arbeitnehmer sozialversichert, das heißt, sie haben eine Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung für die Dauer ihrer Tätigkeit.

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