Vom Zivildienstgesetz zum BFD-Gesetz

Mit der Wehrpflicht ist im Jahr 2011 auch der Zivildienst ausgesetzt worden. Dieser soll vor allem durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ersetzt werden. Wie der Name verrät, ist dieser grundsätzlich freiwillig. Anders als sein Vorgänger steht er zudem Männern und Frauen offen. Im Folgenden werden die weiteren Eckpunkte des entsprechenden BFD-Gesetzes vorgestellt.

Ziele und Aufgaben des BFD

Nach § 1 des BFD-Gesetzes dient der neue Freiwilligendienst dem „Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes“. Thematisch ist er damit breit aufgestellt und ergänzt die bereits bestehenden Angebote der Freiwilligen Jahre im sozialen und ökologischen Bereich. Wie auch in den anderen Fällen, muss der BFD arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein (§ 3, 1), d.h. es dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden. Zudem soll der BFD das „lebenslanges Lernen“ fördern.

Teilnahmeberechtigte

Aus dem letzten Punkt ergibt sich bereits eine entscheidende Abweichung zu anderen Freiwilligendiensten: Es gibt keine Altersbeschränkung nach oben. Freiwillige müssen lediglich ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (§ 2). Auch eine Wiederholung ist möglich: Wer über 27 Jahre alt ist, darf den BFD alle fünf Jahre erneut ableisten (§ 3, 2).

Dauer und Finanzierung des BFD

Der BFD „wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Die Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden“ (§ 3, 2).

Die Finanzierung wird geteilt. Den Einsatzstellen wird nach § 17 des BFD-Gesetzes „der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung […] erstattet“. Wie hoch diese Erstattung maximal sein kann, wird vom Bund festgelegt. Sowohl Verpflegung und Unterkunft als auch Kleidung müssen von den Einsatzstellen getragen werden, wenn sie diese Leistungen anbieten.

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