Freiwilliges Soziales Jahr

Seit beinahe 50 Jahren bietet sich jungen Erwachsenen, die nach dem Ende der Schulzeit neue Erfahrungen sammeln möchten, die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahres (FSJ) zu absolvieren. Dieser Freiwilligendienst erfreut sich immer größerer Beliebtheit, auch weil die Einsatzmöglichkeiten immer vielfältiger werden.

Ziele

Selbstredend steht der Dienst an der Gesellschaft im Mittelpunkt der Tätigkeit. Aber ebenso wie der Bundesfreiwilligendienst versteht sich auch das FSJ als eine Lernmöglichkeit. In Verbindung mit der pädagogischen Betreuung soll das Engagement dem Ziel dienen, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“ (§ 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz).

Zielgruppe

Das FSJ richtet sich an junge Männer und Frauen, die ihre Vollzeitschulfpflicht vollendet und das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (für ältere Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten, empfiehlt sich der Bundesfreiwilligendienst). Auch Ausländern steht das FSJ offen, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Diese kann auch speziell für den Freiwilligendienst erteilt werden.

Dauer

In der Regel dauert ein FSJ zwölf Monate, wobei auch kürzere (Minimum: sechs Monate) und längere (Maximum: vierundzwanzig Monate) Einsatzzeiten möglich sind. Für gewöhnlich beginnt der Dienst am 1. August oder 1. September eines Jahres. Die potentiellen Freiwilligen bewerben sich dabei in Eigenregie bei den Einsatzstellen. Sie sollten durchaus frühzeitig planen, denn in manchen Fällen übertrifft die Bewerberzahl die Anzahl der angebotenen Stellen.

Einsatzmöglichkeiten

Die Freiwilligen engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen. Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (§3) wird das FSJ „in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet“. Das Spektrum umfasst vor allem Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege, Kultur und Denkmalpflege sowie Einrichtungen des Sports. In diesem Zusammenhang ist auch auf die speziellen Angebote FSJ Kultur und FSJ im Sport hinzuweisen.

Vergütung

Die Freiwilligen werden zwar nicht entlohnt, ihr Engagement wird jedoch finanziell vergütet. So wird ein Taschengeld gezahlt sowie Unterkunft und Verpflegung gestellt bzw. gefördert. Die tatsächlichen Leistungen sind allerdings stark von der jeweiligen Trägerorganisation abhängig. Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf staatliche Hilfsleistungen, zum Beispiel Wohngeld oder Kindergeld.

Weitere Informationen

Wer noch mehr erfahren möchte, findet auf unserem Blog in der Kategorie Freiwilliges Soziales Jahr weitere Informationen zur Stellensuche, Bewerbung und weiteren Fragen.