Zivildienst

Im Jahr 2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Das bedeutete gleichzeitig das Aus für den Zivildienst, was als problematisch galt, da viele soziale Einrichtungen in gewisser Weise auf die Kriegsdienstverweigerer angewiesen waren. Aus diesem Grund wurde mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein Ersatz ins Leben gerufen, der sich mittlerweile als Erfolg erwiesen hat: Die Stellen für das Jahr 2012 waren allesamt vergeben. Der Dienst steht Frauen und Männer jeden Alters offen, sofern sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Aus der Vakanz der ehemaligen Zivildienststellen ergibt sich für die neuen Freiwilligen ein breites Spektrum möglicher Einsatzstellen. Dazu gehören nicht nur die „sozialen“ Einrichtungen im engeren Sinne, also die Bereiche Gesundheit, Pflege oder Kinderbetreuung. Der BFD kann auch im ökologischen, kulturellen oder sportlichen Sektor abgeleistet werden. Auch in Bildung und Wissenschaft ist ein Einsatz möglich. Eine gute Übersicht über mögliche Einsatzstellen findet sich auf der offiziellen BFD-Seite.

Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BFS orientieren sich größtenteils am Freiwilligen Sozialen Jahr(FSJ). Es wird ein Taschengeld bezahlt, während Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich frei sind. Werden diese Leistungen nicht angeboten, kann ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Zudem wird die Absicherung in den relevanten Sozialversicherungen gewährleistet.

Allerdings gibt es auch gewichtige Ausnahmen. Wie bereits erwähnt, besteht beim BFD keine Altersbeschränkung nach oben. Außerdem kann der Dienst alle fünf Jahre wiederholt werden. Ein Einsatz im Ausland ist, im Gegensatz zum FSJ, nicht möglich. Schließlich ist der BFD grundsätzlich arbeitsmarktneutral ausgestaltet. Das bedeutet, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden dürfen. Eine entsprechende Klausel fehlt sowohl für das FSJ als auch für das Freiwillige Ökologische Jahr.