Anderer Dienst im Ausland

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) war ursprünglich als Ersatzdienst für jene Kriegsdienstverweigerer gedacht, die ihren Zivildienst nicht in Deutschland ableisten wollten. Trotz dessen Abschaffung und der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes besteht der ADiA auch heute noch fort. Inhaltlich soll er weiterhin Völkerversöhnung und Völkerverständigung fördern.

Wer kann sich bewerben?

Grundsätzlich kann der ADiA von Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht geleistet werden. Dies stellt insofern einen Fortschritt dar, als früher nur männliche Kriegsdienstverweigerer diesen Dienst antreten konnten. Des Weiteren ergibt sich aus der Bestimmung, dass auch Menschen, die älter als 27 Jahre sind, die Möglichkeit haben, diese Art Auslandsfreiwilligendienst abzuleisten.

Vorteil des ADiA

Über die Vorteile eines karitativen Auslandsaufenthaltes muss an dieser Stelle kaum gesprochen werden. Es wird nicht nur Gutes getan und Neues gelernt, sondern dazu noch ein anderes Land und dessen Kultur kennengelernt. Warum aber genau den ADiA auswählen? Der vielleicht größte Vorteil ist die Prüfung der Trägereinrichtungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Da es eine große Anzahl an unseriösen Angeboten an Freiwilligendiensten im Ausland gibt, ist der Wert dieser Prüfung nicht zu unterschätzen. Es ist damit gleichzeitig festgelegt, dass die Träger keine Zahlungen der Freiwilligen verlangen dürfen – auch diese eine häufige Praxis.

Leistungen

Der ADiA wird nicht aus öffentlichen Mitteln gefördert. Demnach können Freiwillige höchstens auf ein kleines Taschengeld hoffen. Die Trägereinrichtungen müssen jedoch die Erwerbsunfähigkeits- und Auslandskrankenversicherung ihrer Beschäftigten tragen. Für Kranken- und Pflegeversicherungskosten im Inland müssen die Diensleistenden aber selbst aufkommen. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht während des ADiA nicht.

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